Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praxis für Psychotherapie Christof Glade

 

1. Vertragspartner

 

Vertragspartner sind:

 

als Seminarveranstalter:

Praxis für Psychotherapie Christof Glade, Köln

(im Folgenden „Veranstalter“ genannt)

und

der Teilnehmer / die Teilnehmerin des Seminars

(im Folgenden „TN“ genannt)

 

2. Anmeldung und Zahlungsbedingungen

 

Die Anmeldung zur Seminarteilnahme erfolgt online auf der Website des Veranstalters über das dafür vorgesehene Online-Formular.

Die TN können sich entweder als Teilnehmer mit eigenem Aufstellungsprozess oder als Beobachter/Stellvertreter anmelden.

In Ausnahmefällen erfolgt die Anmeldung schriftlich auf einem besonderen Anmeldeformular oder schriftlich formlos.

Der TN erhält eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung inkl. Zahlungsaufforderung und Bankverbindung.

Der Vertrag kommt mit Zusendung der Anmeldebestätigung zustande.

Der TN verpflichtet sich, das auf der Website des Veranstalters genannte Honorar innerhalb des in der Anmeldebestätigung genannten Zeitraumes komplett zu bezahlen.

Spätere Zahlungen sind nur nach persönlicher Absprache und schriftlicher Bestätigung möglich.

Um eine frühzeitige Anmeldung wird gebeten, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Die Daten des TN werden über das Online-Formular verschlüsselt zum Veranstalter übermittelt (SSL-Verschlüsselung), von diesem EDV-gestützt verarbeitet und unterliegen dabei den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (s.u.).

 

3. Rücktritt, Nichterscheinen, verkürzte Seminarzeit, Absage

 

Tritt ein TN nach dem Zustandekommen des Vertrages zurück, sind die folgenden Bearbeitungsgebühren zu zahlen und die folgenden Fristen einzuhalten:

Bis 3 Wochen vor Seminarbeginn kann der Vertrag für eine Bearbeitungsgebühr von 30 € rückgängig gemacht werden.

Bei kurzfristigeren Absagen oder bei Nichterscheinen des TN zum Seminartermin muss das Honorar in voller Höhe gezahlt werden, es sei denn, der TN  kann einen Ersatzteilnehmer stellen.

Dies gilt auch im Falle von Krankheit oder bei sonstigen Fällen höherer Gewalt.

Sollten Sie sich gegen solche Fälle höherer Gewalt absichern wollen, müssen Sie selbstständig und unabhängig von Christof Glade eine Vertragsrücktrittsversicherung abschließen.

Die Nicht-Inanspruchnahme einzelner Seminarstunden berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

Sollte sich die Seminardauer aufgrund der Anzahl oder der Dauer der Aufstellungsprozesse gegenüber der Ankündigung reduzieren (z.B. statt 2,5 Tagen auf 1,5 Tage), vermindert dies die Höhe des Honorars nur für die TN als Beobachter/Stellvertreter.

Für die TN mit eigenem Aufstellungsprozess vermindert sich die Höhe des Honorars nicht, da diese einen vollwertigen Aufstellungsprozess erhalten, dessen Wirkung durch die Verkürzung der Seminarzeit nicht beeinträchtigt wird.

Sollte das Seminar von Seiten des Veranstalters abgesagt werden, werden bereits entrichtete Zahlungen in voller Höhe erstattet.

Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

 

4. Pflichten der Teilnehmer

 

Wer Grund zur Annahme hat, dass er mit dem Corona-Virus infiziert ist (z.B. Kontakt mit Infizierten hatte oder typische Symptome hat), darf selbstverständlich nicht am Seminar teilnehmen. Auch in diesem Falle gilt Absatz 3 dieser AGB. Es gelten die auf der Startseite verlinkten aktuellen Corona-Schutzmassnahmen.

 

Der TN ist verpflichtet, seminarbezogen mitzuarbeiten und teilzunehmen.

Außerdem ist der TN verpflichtet, die Seminar- und Aufenthaltsräume sowie ggf. zur Verfügung gestellte Materialien pfleglich zu behandeln.

Ein TN, der gegen diese Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme am Seminar ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, bleibt aber in seiner Zahlungspflicht und muss ggf. zusätzlich den entstandenen Schaden ersetzen.

 

5. Haftung

 

Die Teilnahme am Seminar, sowie die An- und Abreise erfolgt auf eigene Gefahr des TN.

Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstählen, Beschädigungen, Verlusten, Unfällen, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten.

Mit der Anmeldung zum Seminar erklärt sich der TN bereit und fähig, die volle Verantwortung für sich selbst zu tragen und aus eventuellen Folgen keine Forderungen abzuleiten.

  

6. Nebenabreden

 

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

7. Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist Köln.